Fachgruppenordnung (FGO)
der Fachgruppe "Vorgehensmodelle für die betriebliche Anwendungsentwicklung" (VoGeMo) in der Wirtschaftsinformatik.
Inhaltsübersicht:
Benennung und Zuordnung
Die Fachgruppe (FG) "Vorgehensmodelle für die betriebliche Anwendungsentwicklung" (WI-VM) ist dem Fachbereich Wirtschaftsinformatik der Gesellschaft für Informatik zugeordnet.
Rahmenvorschriften
Für die FG sind die Satzung der GI, die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen Beschlüsse des Präsidiums und des Fachbereiches 5 "Wirtschaftsinformatik" (FB 5) sowie des FA 5.1 verbindlich.
Aufgaben und Ziele
Betrachtungsgegenstand der Fachgruppe ist das "Vorgehensmodell" genannte Regelwerk, das die Entwicklung und Wartung von Anwendungssystemenunterstützt und steuert.
Insbesondere befaßt sich die Fachgruppe mit
- den theoretischen Grundlagen
- den inhaltlichen Bausteinen (Methoden, Phasen, etc.),
- der Werkzeugunterstützung und
- mit Beispielen aus der Praxis
von Vorgehensmodellen aus der speziellen Sicht der Wirtschaftsinformatik.
Ein wesentliches Ziel der Fachgruppe ist, Empfehlungen und Stellungnahmen zu den technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Aspekten bei Auswahl und Einsatz von Vorgehensmodellen zur zu geben; dies besondersvor dem Hintergrund nationaler, europäischer und internationaler Normungs- und Standardisierungsbestrebungen. Die Fachgruppe fördert einen intensiven Gedankenaustausch durch die Pflege persönlicher Kontakte und der Zusammenarbeit und gibt den zuständigen Organisationen der GI fachliche Unterstützung bei Ausbildungs-, Fortbildungs- und Berufsfragen auf dem Gebiet der Vorgehensmodelle.
Geplante Aktivitäten
Ein wesentlicher Teil der Sacharbeit wird in Arbeitskreisen geleistet. Die Arbeitskreise arbeiten in einem definierten Zeitraum und stimmen ihre Ergebnisse und Inhalte mit der FGL ab.
Die Fachgruppe führt für die interessierte Fachöffentlichkeit (evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Gliederungen der GI) Workshops und Fachtagungen durch.
Die Herausgabe von regelmäßigen Informationen (Rundbrief) wird angestrebt.
Mitgliedschaft
- Jedes persönliche GI-Mitglied oder jeder Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitgliedes kann durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle Mitglied in der Fachgruppe werden; Personen, die nicht GI-Mitglied sind, kann die Fachgruppenleitung (FGL) auf schriftlichen Antrag als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt mindestens für ein Kalenderjahr.
- Die Fachgruppenmitgliedschaft eines persönlichen Mitgliedes endet durch den Tod, Austritt oder Ausschluß. Austritt und Ausschluß gelten sinngemäß für fördernde Mitglieder. Jedes Fachgruppenmitglied kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten.
Die Erklärung muß bis zum 01. Oktober oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer Änderung dieser Fachgruppenordnung oder des Beschlusses über die Erhöhung eines Fachgruppenbeitrages eingegangen sein.
Die FGL kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einstimmig den Ausschluß eines Mitgliedes der Fachgruppe beschließen. Die FGL kann mehrheitlich den Ausschluß beschließen, wenn das Fachgruppenmitglied drei Monate nach Jahresbeginn seinen im voraus zu bezahlenden Beitrag noch nicht bezahlt hat und dieser trotz Mahnung nicht innerhalb eines Monats eingeht. - Jedes Fachgruppenmitglied wird zu den Mitgliederversammlungen eingeladen und über deren wichtigste Resultate informiert.
Fachgruppenleitung
- Die FGL setzt sich zusammen aus fünf Mitgliedern der FG, die von der FG gewählt werden. Die Amtszeit der FGL ist auf maximal drei Jahre begrenzt und beginnt mit der Bestätigung der gewählten Mitglieder der FGL durch die Fachausschußleitung (FAL). Sinkt die Zahl der gewählten Mitglieder der FGL durch vorzeitiges Ausscheiden unter die Zahl drei, müssen Nachwahlen vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl zulässig.
Auf Vorschlag der FGL können in die FGL sog. Fachexperten berufen werden. Diese sind von der FAL zu bestätigen. Fachexperten müssen nicht GI-Mitglieder sein. - Die FGL wählt aus ihrer Mitte den Sprecher und den stellvertretenden Sprecher der FG, deren Amtszeit spätestens mit der Amtszeit der FGL endet. Beide müssen von der FAL bestätigt werden und Mitglieder der GI sein.
- Auf Vorschlag kann die FGL aus ihrer Mitte verantwortliche Referenten für wichtige, vordefinierte Aufgabenbereiche berufen.
- Scheiden der Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent vorzeitig aus der FGL aus, wird die jeweils vakante Position von der FGL durch Wahl aus ihrer Mitte neu besetzt. Alternativ ist folgendes weitergehendes Verfahren zulässig: Mit dem Ausscheiden des Sprechers legen auch sein Stellvertreter und die Referenten ihre Ämter nieder, die FGL wählt dann aus ihrer Mitte einen neuen Sprecher, seinen Stellvertreter und sämtliche Referenten. Die Amtszeit der neu Gewählten endet spätestens mit der Amtszeit der FGL.
- Die FGL kann ihren Sprecher durch Neuwahl vorzeitig von seinen Aufgaben entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können sein Stellvertreter oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren Aufgaben entbunden werden.
- Die FAL kann mit absoluter Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher der FG von seinen Aufgaben entbinden; die Neuwahl des Sprechers erfolgt entsprechend 6.4. Erhebt die FGL gegen die Entbindung ihres Sprechers Einspruch, entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch zurück, muß die FGL neu gewählt werden.
Mitgliederverwaltung und Finanzen
- Die Verwaltung der Daten der Fachgruppenmitglieder erfolgt ausschließlich in der Geschäftsstelle der GI.
- Die Fachgruppe behält sich vor, einen Jahresbeitrag zu erheben, der für persönliche Mitglieder bzw. für den Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitgliedes deutlich niedriger sein soll als für persönliche Fachgruppenmitglieder, die nicht GI-Mitglieder sind.
Der Jahresbeitrag der FG wird von der Geschäftsstelle der GI angefordert; bei Fachgruppenmitgliedern, die zugleich GI-Mitglieder sind, wird er zusammen mit dem GI-Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.
Die Festsetzung eines FG-Jahresbeitrages für ein Kalenderjahr muß der Geschäftsstelle spätestens bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Vorjahres mitgeteilt werden. Die FG richtet für eigene Einnahmen (Fachgruppenbeiträge, Spenden, Tagungsüberschüsse u.a.) ein von der Geschäftsstelle der GI zentral verwaltetes Unterkonto ein. Die Einrichtung anderer Konten ist der Fachgruppe nicht gestattet.
Die FGL legt dem Schatzmeister bis zum 15.05. jeden Jahres einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor.
Ausgaben außerhalb dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums.
Vierteljährlich ist eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der FG von der GI-Geschäftsstelle zu erstellen und der FGL zuzuleiten.
Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von Mitteln bei anteiligen Tagungsüberschüssen, ist der Absatz 4.4 der Geschäftsordnung der GI-Gliederungen verbindlich.
Wahl von Mitgliedern der FGL
Die Wahl erfolgt durch die Einberufung einer Versammlung der Mitglieder der Fachgruppe.
Der Sprecher der FG beruft mit einer Frist von sechs Wochen eine Wahlversammlung der FG-Mitglieder ein. Die Einladung muß die Zahl der zu besetzenden Funktionen angeben und ihr muß eine vorläufige Liste der Kandidaten für die FGL beigefügt sein. Der FG-Sprecher eröffnet die Wahlversammlung, veranlaßt die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem dann die Versammlungsleitung. Der Wahlleiter öffnet nochmals die Kandidatenliste; die endgültige Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten wie FGL-Mitglieder zu wählen sind und darf nur die Namen solcher Kandidaten enthalten, die in der Versammlung der Annahme einer eventuellen Wahl mündlich oder zuvor schon schriftlich zugestimmt haben. Gewählt ist, wer mehr "Ja" - als "Nein" - Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen in der FGL besetzt werden müssen, so sind die Kandidaten mit den höchsten Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Stimmen-Differenzen) gewählt. Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll, das der Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt und an den Sprecher des FA versandt wird mit der Bitte, die Wahl zu bestätigen.
Wahl des FG-Sprechers:
Die erste Sitzung einer neu gewählten und bestätigten FGL wird vom Sprecher der FAL unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen. Zu Beginn der Sitzung bittet er aus der Mitte der FGL um Vorschläge für das Amt des Sprechers und seines Stellvertreters und führt dann die Wahl als offene oder -auf Antrag- geheime durch. Nach erfolgter Wahl übergibt der Sitzungsleiter die Leitung an den neu gewählten Sprecher, der sein Amt so lange kommissarisch ausführt, bis er von der FAL bestätigt wird. Das Protokoll der ersten Sitzung wird von beiden Sitzungsleitern unterzeichnet und der FAL mit der Bitte um Bestätigung zugeleitet. Wird die Wahl nicht bestätigt, erfolgt eine Wiederholung des Verfahrens.
Auflösung der FG
Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt auf Antrag der FAL und bedarf der Bestätigung durch das Präsidium. Die FGL muß vor einem Auflösungsantrag an das Präsidium gehört werden. Falls die aufgelöste FG über eigene Mittel verfügt, werden diese dem FA gutgebracht.



